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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage unseres aktuellen Kataloges oder eines aktuellen Sonderangebotes bieten Sie dem Reiseveranstalter Kurzentrum Bad
Suderode den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht.


Der Reisevertrag kommt mit Annahme der Anmeldung und einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Diese Bestätigung kann bei der
Reiseanmeldung für ein Pauschalangebot mit Übernachtungsleistungen auch durch den Beherbergungsbetrieb im Auftrag der Kurverwaltung erfolgen.
Gibt der Reisende eine Buchungserklärung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ab, kommt der Reisevertrag ebenso zustande, wenn der
Reiseveranstalter keine Reisebestätigung mehr aushändigt.


Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder nicht wiederspricht.


Mit der Reiseanmeldung für Angebote ohne Badearztkonsultation wird dem Veranstalter erklärt, daß sich der/die Reiseteilnehmer grundsätzlich gesund
fühlen und die Buchung lediglich zum Zwecke der Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens bzw. aus reiner Annehmlichkeit erfolgt. Bei
Reiseanmeldung für Personen unter 16 Jahren ist für alle Anwendungen eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung notwendig.


2. Bezahlung

Die Abrechnung erfolgt bei Pauschalangeboten mit Übernachtungsleistungen über den jeweiligen Beherbergungsbetrieb. Detaillierte Informationen hierzu
entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung. Bei Angeboten ohne Übernachtungsleistungen bzw. bei seperater, eigenverantwortlicher Buchung einer
Unterkunft zahlen Sie den Preis für kosmetische und Kurmittelleistungen nach Anreise am Service-Center im Kurzentrum. Arzthonorare bei der
6-Tage-Schnupperkur sind nach Anreise am Service-Center zu zahlen. Bei Reiseanmeldung für Personen unter 16 Jahren ist für alle Anwendungen eine
ärztliche Verordnung oder Empfehlung notwendig. Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%
bzw. 16%.


3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbahrt sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des aktuellen Prospektes, so wie sie Vertragsgrundlage
geworden sind und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.


Der Veranstalter behält sich Änderungen vor, die auf sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen beruhen und über die der Reisende vor der
Buchung informiert wird. Nach Vertragsabschluss sind nur unerhebliche Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen gestattet, die dem
Reisenden unverzüglich mitgeteilt werden.


4. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Zur
Vermeidung von Mißverständnissen sollte dies unbedingt in schriftlicher Form geschehen. Wenn Sie zurücktreten oder aus Gründen nicht antreten, die der
Veranstalter nicht zu vertreten hat, können wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen verlangen: bis zum 28. Tag vor Reiseantritt 10% des
Reisepreises, bis zum 14. Tag 25% des Reisepreises, bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises und ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder
Nichtanreise 80% des Reisepreises.


Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-kostenversicherung. Für den Abschluss einer solchen Versicherung könne Sie das beigefügte Formular
mit Überweisungsträger der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft, 81536 München, benutzen. Sollte Ihnen dieses Formular nicht vorliegen, senden wir
Ihnnen dieses gegen Einsenden eines frankierten Rückumschlages gern zu.


5. Umbuchung, Ersatzperson

Im Fall von Änderungen und Umbuchungen nach Vertragsabschluss seitens des Reisenden kann der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von
10.00 ?, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, verlangen.


Bis zu Reisebeginn kann der Reisende sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten ersetzen lassen. Hierduch entstehende Mehrkosten gehen zu
Lasten des Ersteren. Der Veranstalter kann der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt.


Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettsimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines
zurückgetretenen Teilnehmers tritt, so sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis (z.B. zuzüglich Einzelbelegungszuschlag) zu fordern.


6. Versicherung

Im Reisepreis sind keine Reiseversichtungen enhalten. Wir empfehlen daher den Abschluss eine Reiseversicherung (Krankheit, Rücktritt usw.).


7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Vernstalter kann den Reisevertrag vor oder nach Reiseantritt ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.


8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Leistungen nicht in Anspruch, behält gleichwohl der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.


9. Gewährleistung

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Diese besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. in der
Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Veranstalter kann die Abhilfe bzw. die Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung verweigern,
wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und erfolgt in angemessener keine
Abhilfe, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom
Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet
dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.


10. Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden
gering zu halten. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


11. Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht bei vermittelten Angeboten.


12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehender Beendigung
der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlicht zurückweist.


13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge.


14. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

 

 


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