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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Abschluss des
Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage unseres aktuellen
Kataloges oder eines aktuellen Sonderangebotes bieten Sie dem Reiseveranstalter
Kurzentrum Bad Suderode den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Reisevertrag
kommt mit Annahme der Anmeldung und einer schriftlichen Bestätigung durch den
Veranstalter zustande. Diese Bestätigung kann bei der Reiseanmeldung
für ein Pauschalangebot mit Übernachtungsleistungen auch durch den
Beherbergungsbetrieb im Auftrag der Kurverwaltung erfolgen. Gibt der
Reisende eine Buchungserklärung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ab, kommt
der Reisevertrag ebenso zustande, wenn der Reiseveranstalter keine
Reisebestätigung mehr aushändigt.
Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des
Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn
der Anmelder nicht wiederspricht.
Mit der Reiseanmeldung für Angebote
ohne Badearztkonsultation wird dem Veranstalter erklärt, daß sich der/die
Reiseteilnehmer grundsätzlich gesund fühlen und die Buchung lediglich
zum Zwecke der Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens bzw. aus reiner
Annehmlichkeit erfolgt. Bei Reiseanmeldung für Personen unter 16 Jahren
ist für alle Anwendungen eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung
notwendig.
2. Bezahlung
Die Abrechnung erfolgt bei
Pauschalangeboten mit Übernachtungsleistungen über den jeweiligen
Beherbergungsbetrieb. Detaillierte Informationen hierzu entnehmen Sie
bitte der Buchungsbestätigung. Bei Angeboten ohne Übernachtungsleistungen bzw.
bei seperater, eigenverantwortlicher Buchung einer Unterkunft zahlen
Sie den Preis für kosmetische und Kurmittelleistungen nach Anreise am
Service-Center im Kurzentrum. Arzthonorare bei der 6-Tage-Schnupperkur
sind nach Anreise am Service-Center zu zahlen. Bei Reiseanmeldung für Personen
unter 16 Jahren ist für alle Anwendungen eine ärztliche Verordnung oder
Empfehlung notwendig. Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7% bzw. 16%.
3.
Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbahrt sind, ergibt sich
aus den Leistungsbeschreibungen des aktuellen Prospektes, so wie sie
Vertragsgrundlage geworden sind und aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben der Reisebestätigung.
Der Veranstalter behält sich Änderungen
vor, die auf sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen beruhen und
über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Nach
Vertragsabschluss sind nur unerhebliche Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen gestattet, die dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt
werden.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. Zur Vermeidung von Mißverständnissen sollte dies
unbedingt in schriftlicher Form geschehen. Wenn Sie zurücktreten oder aus
Gründen nicht antreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat,
können wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen verlangen: bis zum 28.
Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, bis zum 14. Tag 25% des
Reisepreises, bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises und ab dem 6.
Tag vor Reiseantritt oder Nichtanreise 80% des
Reisepreises.
Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktritts-kostenversicherung. Für den Abschluss einer solchen Versicherung
könne Sie das beigefügte Formular mit Überweisungsträger der ELVIA
Reiseversicherungs-Gesellschaft, 81536 München, benutzen. Sollte Ihnen dieses
Formular nicht vorliegen, senden wir Ihnnen dieses gegen Einsenden
eines frankierten Rückumschlages gern zu.
5. Umbuchung,
Ersatzperson
Im Fall von Änderungen und Umbuchungen nach
Vertragsabschluss seitens des Reisenden kann der Veranstalter ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10.00 ?, soweit er nicht eine höhere
Entschädigung nachweist, verlangen.
Bis zu Reisebeginn kann der
Reisende sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten ersetzen lassen.
Hierduch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Ersteren. Der
Veranstalter kann der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen
Reiseanforderungen nicht genügt.
Wenn zwei oder mehrere Personen
gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettsimmer gebucht haben und keine Ersatzperson
an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, so sind wir
berechtigt, den vollen Zimmerpreis (z.B. zuzüglich Einzelbelegungszuschlag) zu
fordern.
6. Versicherung
Im Reisepreis sind keine
Reiseversichtungen enhalten. Wir empfehlen daher den Abschluss eine
Reiseversicherung (Krankheit, Rücktritt usw.).
7. Rücktritt und
Kündigung durch den Veranstalter
Der Vernstalter kann den Reisevertrag
vor oder nach Reiseantritt ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Reisende die Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der
Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch
den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt.
8. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Leistungen nicht in Anspruch,
behält gleichwohl der Veranstalter den Anspruch auf den
Reisepreis.
9. Gewährleistung
Sind die Reiseleistungen nicht
vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Diese besteht in der
Beseitigung des Reisemangels bzw. in der Bereitstellung einer
gleichwertigen Ersatzleistung. Der Veranstalter kann die Abhilfe bzw. die
Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung verweigern, wenn Sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird die Reise durch einen Mangel
erheblich beeinträchtigt und erfolgt in angemessener keine Abhilfe,
kann der Reisende den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die
Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er
schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
10.
Mitwirkungspflichten
Der Reisende ist verpflichtet, bei
Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Er ist
verpflichtet, seine Beanstandungen dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben.
Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Haftung
Die Haftung des
Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der
Veranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter
haftet nicht bei vermittelten Angeboten.
12. Ausschluss von
Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehender Beendigung der Reise gegenüber dem
Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden
verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem
der Veranstalter die Ansprüche schriftlicht zurückweist.
13.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur
Folge.
14. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter
nur an dessen Sitz verklagen.
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